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I. Anbieter

Anbieter des DATENSCHUTZscanners ist das 

PGuard-Konsortium
c/o Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V.
Albrechtsstraße 10B, 10117 Berlin

Das PGuard-Konsortium besteht aus:

  • Institut für Angewandte Informatik e. V., Goerdelerring 9, 04109 Leipzig
  • mediaTest digital GmbH, Goseriede 4, 30159 Hannover
  • Quadriga Hochschule Berlin GmbH, Werderscher Markt 13, 10117 Berlin
  • Selbstregulierung Informationswirtschaft e.V., Albrechtsstraße 10B, 10117 Berlin

II. Check Your APPS oder auch DSE-Analyzer

  1. Mit Hilfe von Check Your APPS haben Sie die Möglichkeit Datenschutzerklärungen von Apps vollautomatisiert auf wesentliche Aspekte zu prüfen.
  2. Die Aufbereitung erfolgt sowohl auf Basis der Einzelnen Textstellen (Annotationen) als auch in Form einer inhaltlichen Zusammenfassung (Infoboxen).
  3. Die Aufbereitung ist für Datenschutzerklärungen von Apps optimiert. 

III. Anspruch auf Funktionalität der Check Your APPS Funktion

  1. Check Your APPS ist Teil eines durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Forschungsvorhabens. Check Your APPS dient zur Veranschaulichung der Forschungsergebnisse bezüglich der automatisierten Analyse von Datenschutzerklärungen.
  2. Es besteht kein Anspruch auf vollständige Funktionalität von Check Your APPS. Eine vollständige Markt- und Produktreife darf bereits aus förderrechtlichen Gründen nicht bereitgestellt werden. Die mögliche Funktionalität ist daher noch nicht vollständig implementiert.
  3. Im Übrigen kann Check Your APPS jederzeit ohne weitere Begründung seitens des Forschungskonsortiums eingestellt werden.

IV. Verwendung von Check Your APPS und dessen Inhalte

  1. Check Your APPS und dessen Inhalte sind Gegenstand immaterieller Schutzrechte, insbesondere des Urheberrechts. 
  2. Inhalte meint insbesondere die über Check Your APPS bereitgestellten Hinweise, Handlungsempfehlungen und weitere Inhalte. Hiervon unberührt bleiben Inhalte, die als Inhalte Dritter gekennzeichnet sind; diese unterliegen den jeweiligen Maßgaben Dritter. 
  3. Soweit für die Verwendung der Inhalte keine gesetzliche Erlaubnis besteht, bedarf eine solche Verwendung der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung des Forschungskonsortiums. 
  4. Check Your APPS darf nur für private, nicht kommerzielle Zwecke verwendet werden. Für andere Einsatzzwecke bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Forschungskonsortiums. 

V. Zuverlässigkeit der Check Your APPS Ergebnisse

  1. Die Ergebnisse sind ausdrücklich vorläufig und erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit.
  2. Insbesondere besteht kein (rechtlicher) Anspruch auf Richtigkeit der angezeigten Zusammenfassung. 
  3. Die Ergebnisse werden aktuell vollautomatisch generiert. Hierbei besteht stets das Risiko, dass Umstände fälschlicherweise gefunden werden oder aber auch Umstände übersehen werden.
  4. Check Your APPS dient unter anderem dazu, die Verlässlichkeit der Ergebnisse unter realen Bedingungen zu erforschen und bewerten zu können.
  5. Fehlerhafte Informationen können jederzeit gegenüber dem Forschungskonsortium gemeldet werden, sodass diese geprüft, und soweit erforderlich, entweder korrigiert oder gänzlich entfernt werden können.

VI. Änderung der Nutzungsbedingungen

  1. Die Nutzungsbedingungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden. 
  2. Das Forschungskonsortium wird Änderungen transparent kommunizieren. 
  3. Es besteht kein Anspruch, dass ein aktuell zulässiger Einsatz oder eine zulässige Verwendung von Check Your APPS auch in Zukunft zulässig bleibt. Etwaige Änderungen der Nutzungsbedingungen können dazu führen, dass Check Your APPS mit Inkrafttreten der geänderten Bedingungen von Nutzerinnen und Nutzern nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr verwendet werden kann. 

VII. Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bedingungen oder Teile dieser unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Beginn der Verwendung von Check Your APPS unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen davon unberührt. 
  2. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll diejenige wirksame oder durchführbare Bedingung treten, die der Zielsetzung der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.
  3. Sollte diese Nutzungsbedingungen lückenhaft sein, gilt Vorstehendes entsprechend.