Studie zu Datenschutz-Bestimmungen: One-Pager ist kein Allheilmittel

Eine Wirksamkeitsstudie zeigt, dass Nutzer mit sogenannten One-Pagern nicht besser informiert werden. Demnach ist der One-Pager kein Allheilmittel, auch Technik wird notwendig sein, um die Datenschutzgrundverordnung konsequent umzusetzen.

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Studie zu Datenschutz-Bestimmungen One-Pager ist kein Allheilmittel

Subjektives Leseverhalten im Online-Experiment.

(Bild: Conpolicy)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Datenschutzbestimmungen müssen laut der ab 25. Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung in klarer und einfacher Sprache formuliert werden. Nutzer sollen verstehen können, wie das Unternehmen ihre personenbezogenen Daten verarbeiten will, um eine "informierte Einwilligung" erteilen zu können. Nach aktuellem Forschungsstand ist es allerdings fragwürdig, ob dafür eine klare und einfache Sprache ausreicht.

Die Berliner Denkfabrik für Verbraucher- und Datenschutzfragen ConPolicy legte jetzt eine durch das Bundesjustizministerium und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geförderte Studie dazu vor, wie gut Verbraucher Datenschutzbestimmungen verstehen, wenn sie auf einer Seite in einem sogenannten One-Pager systematisiert zusammengefasst werden. ConPolicy ist ein unabhängiges Forschungs- und Beratungsunternehmen unter der Leitung von Verbraucherforscher Christian Thorun, zu dessen Kunden mehrere Bundesministerien, aber auch der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Umweltbundesamt und Unternehmen wie die Otto Group und Rewe gehören.

Die Forscher befragten dafür nicht nur die Nutzer, sondern untersuchten in einem Online-Experiment und auf der Website des Online-Versandhändlers Otto, wie die Nutzer mit One-Pagern umgehen. Die Zusammenfassungen auf einer DIN-A4-Seite werden demnach zwar vergleichsweise mehr gelesen, doch die Nutzer fühlten sich dadurch nicht besser informiert.

Das Konzept für den One-Pager wurde auf Initiative des Bundesjustizministeriums zum Nationalen IT-Gipfel 2015 gemeinsam mit Vertretern aus Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft entwickelt, um Verbraucher besser zu informieren. Es wird unterstützt vom Bundeswirtschaftsministerium und dem Sachverständigenrat für Verbraucherfragen. Mehrere Unternehmen wie die Deutsche Telekom und Zalando haben den One-Pager bereits umgesetzt.

Verbraucherforscherin Sara Kettner glaubt, dass bessere Informationen nur ein kleiner Teilbaustein zu mehr Informiertheit sind. So habe die Wirksamkeitsforschung zu Zwei-Spalten-Systemen, Privacy Labels und Piktogrammen gezeigt, dass auch diese nur eingeschränkt dazu führen, dass Nutzer sich besser informiert fühlen. Kettner setzt aus diesem Grund darauf, dass Datenschutzerklärungen durch so genannte Privacy Bots leichter zugänglich werden können.

Diese kleinen Programme können die Datenschutzbestimmungen automatisch auslesen und entsprechend der Voreinstellungen der Nutzer interpretieren und umsetzen. Kettner arbeitet dazu gerade mit vier Institutionen an dem Konzept für einen Datenschutzscanner, der Datenschutzerklärungen mit Hilfe von Algorithmen bewerten und nach verschiedenen Faktoren auswerten kann. Im Sommer soll ein erster Prototyp vorgestellt werden. (anw)